Der Spiegel, 06.08.2001

 

Sehnsucht nach Samuel Väter und Mütter, die ihre vom Partner nach Deutschland entführten Kinder oft jahrelang nicht sehen konnten, protestieren in Berlin gegen deutsche Ämter und Gerichte. Von Karen Andresen Die Bundesfamilienministerin hatte eine gute Nachricht. Eine neue Studie habe ergeben, dass "Väter von heute" sich "aktiv an der Betreuung und Erziehung von Kindern beteiligen und die Entwicklung der Kleinen bewusst erleben" wollen, ließ Christine Bergmann (SPD) Mitte Juli verbreiten. Die neue Vätergeneration verdiene die Unterstützung "der ganzen Gesellschaft". Olivier Karrer, Hervé Chapelliere und Michael Hickman sind Väter, und um ihre Kinder kümmern wollen sie sich auch. Doch statt sich über den Zuspruch der Ministerin zu freuen, stehen die beiden Franzosen und der Südafrikaner nur knapp zwei Kilometer vom Bergmann-Ministerium entfernt und hungern - aus Protest gegen deutsche Behörden und Gerichte. Die, so ihr Vorwurf, würden ihnen ihre von den Müttern nach Deutschland entführten Kinder nicht wieder herausgeben. Seit rund drei Wochen treffen sich jeden Tag gegen zehn Uhr morgens etwa zehn Männer und einige wenige Frauen an der Weltzeituhr am Alexanderplatz, um bis zum späten Nachmittag die Passanten für ihr Familienleid zu interessieren. Gegessen wird während der ganzen Zeit nichts, um dem Anliegen besonderen Nachdruck zu verleihen. Nur ein einziges Mal habe er seinen Sohn in zwei Jahren sehen können, klagt etwa Olivier Karrer, einer der Organisatoren der Demo. Die Ehefrau des französischen Kaufmanns war 1998 nach einem Besuch bei der Mutter in Hamburg mit dem damals fast vierjährigen Julian nicht in das Haus der Familie in der Nähe von Paris zurückgekehrt. Nach dem Haager Abkommen, das in der Bundesrepublik seit 1990 Gesetz ist und das helfen soll, Kindesentführungen zu verhindern, hätte der Junge sofort wieder nach Frankreich gebracht werden müssen. Stattdessen bekam der Franzose Post vom Bezirksamt Hamburg-Nord. Seiner Frau stehe für den Sohn Unterhalt zu, teilte ihm die Behörde mit, deshalb möge der Vater doch bitte umgehend die bisher amtlich vorgestreckten 239 Mark pro Monat an die Landeshauptkasse Hamburg überweisen. "Damit erfuhr ich überhaupt erst, was meine Frau vorhat", erinnert sich Karrer. Vergebens bittet er das Amt, die Zahlungen einzustellen. Julian würde zu Hause in Frankreich "nicht nur den Unterhalt, den er braucht, sondern auch die ganze Liebe" bekommen, schreibt er an das Jugendamt. Doch seine Einwände zählen bei den deutschen Behörden nicht. Drei Monate später überträgt ein Familiengericht der Hansestadt der Mutter das alleinige Sorgerecht. Karrer wird nicht einmal angehört. Seither führt er einen erbitterten Kampf um den Sohn. "Es kann doch nicht sein, dass die Frau das Kind einfach mitnimmt, und alle Ämter in Deutschland unterstützen das", empört sich der französische Vater. Jahrelang spielten sich Rosenkriege um entführte Kinder irgendwo ganz weit weg ab. In Iran etwa oder im Libanon - in Ländern jedenfalls, die das Haager Abkommen, mit dem das Faustrecht in der Ehe unterbunden werden soll, nicht unterzeichnet haben. Im vermeintlich zivilisierten Westen schien es dagegen den innerfamiliären Kinderklau gar nicht zu geben. Bis im vergangenen Jahr die Frau des britischen Botschafters in den USA, Lady Catherine Meyer, in Washington gegen deutsche Gerichte und Ämter mobilmachte. Deutschland stehle Kinder, klagte die Botschafterfrau (SPIEGEL 18/2000). Meyers zwei Söhne waren 1994 vom deutschen Vater nach einem Ferienaufenthalt in Niedersachsen zurückgehalten worden. Seither werden immer mehr Konflikte um Kindesentführungen auch zwischen westlichen Demokratien bekannt. Etwa als im vergangenen Herbst die Popdiva Nina Hagen ihren damals zehnjährigen Sohn Otis gegen den Willen seines Vaters aus Kalifornien zurückholte. Ninas ehemaliger Lebensgefährte hatte Otis zuvor in Los Angeles zurückgehalten. Sogar der damalige Präsident Bill Clinton setzte sich während seines Deutschlandbesuchs im Sommer vergangenen Jahres für die verlassenen amerikanischen Väter und Mütter ein. Für Glenn Gebhard etwa, der seine bei der Mutter in Deutschland wohnenden Zwillinge Glenn und Shannon seit 1994 nicht mehr sehen durfte. Oder für Joseph Cooke, dessen Kinder mit Billigung deutscher Gerichte und ohne Kontakt zum Vater bei deutschen Pflegeeltern leben. Nach dem Haager Abkommen sollen entführte Kinder "sofort" zurückgegeben werden, um die zwischen die Ehefronten geratenen Jungen und Mädchen davor zu bewahren, sich an ihrem neuen Wohnort einzuleben. Doch die deutschen Richter halten sich seit Jahren selten an die Vorgabe - angeblich zum Besten der Kinder. Weil das Haager Übereinkommen auch die Möglichkeit einräumt, von einer Rückkehr abzusehen, wenn ein Kind sich "widersetzt", befragten Richter und Jugendämter die betroffenen Jungen und Mädchen zunächst nach ihren Wünschen. Die langwierige Prozedur, die am Ende oft gerade denjenigen begünstigt, der am rücksichtslosesten den Umgang seines Kindes mit beiden Elternteilen zu verhindern sucht, ist mittlerweile auch bei deutschen Familienrechtlern in Verruf geraten. "Ein Kind wird emotional hin- und hergerissen und versucht immer, es dem recht zu machen, bei dem es gerade ist", sagt der Essener Scheidungsanwalt Dirk Sprünken. Die massive internationale Kritik an der Praxis deutscher Ämter und Gerichte hat inzwischen Wirkung gezeigt: * Eine Mediatorengruppe aus deutschfranzösischen Parlamentariern müht sich seit gut eineinhalb Jahren mit einigem Erfolg, zerstrittene Ehepaare wieder so weit ins Gespräch zu bringen, dass sie sich wenigstens über Besuchsrechte einigen können. * In transatlantischen Ehefehden versucht seit vergangenen Sommer eine im Justizministerium eingerichtete deutschamerikanische Expertengruppe zu vermitteln. * Um zu verhindern, dass mit internationalem Recht nicht ausreichend vertraute Richter über Kindesentführungen urteilen, wurde die Zahl der zuständigen Gerichte von bisher mehr als 600 auf 24 eigens spezialisierte Familiengerichte verringert. * Seit März dieses Jahres dürfen deutsche Richter bei Ehen zwischen EU-Bürgern nur noch dann über das Sorgerecht entscheiden, wenn das Kind in Deutschland seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat. Doch die Demonstranten vom Alexanderplatz mögen an die neuen Zeiten beim Umgang deutscher Gerichte mit ausländischen Ehepartnern so recht noch nicht glauben. "Ich kann keine Gerechtigkeit sehen", sagt der südafrikanische Umweltberater Hickman, dessen zwei Söhne bei der Mutter in Wilhelmshaven leben. Und auch der Amerikaner Glenn Gebhard ist skeptisch. Sympathisch seien ihm bei mehreren Treffen die Experten aus dem deutschen Justizministerium vorgekommen, sagt er, aber helfen, seine Kinder zu sehen, konnten sie ihm auch nicht. Für Angelica Schwall-Düren, SPD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied in der deutsch-französischen Mediatorengruppe, resultiert die Enttäuschung aus dem "Missverständnis, dass wir etwas erzwingen könnten". Tatsächlich sind auch die engagiertesten Parlamentarier machtlos, wenn beispielsweise eine Mutter, die ihr Kind entführt hat, partout nicht einlenken will und ihrem Ex-Mann nicht einmal zugestehen mag, das gemeinsame Kind zu besuchen. Denn anders als etwa in Frankreich werden Besuchsrechte, selbst wenn sie gerichtlich angeordnet wurden, in der Bundesrepublik so gut wie nie amtlich durchgesetzt. Während französische Väter oder Mütter, die sich an solche Abmachungen nicht halten, schlimmstenfalls sogar mit einer Haftstrafe rechnen müssen, passiert in Deutschland meist gar nichts. Das, findet auch Parlamentarierin Schwall-Düren, "ist ein Unding". Im Streit eines getrennt lebenden deutschen Paares um Besuchsrechte hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem Hamburger Vater im vergangenen Juli sogar eine Entschädigung von 35 000 Mark zugesprochen. Der Mann hatte seinen bei der Mutter lebenden Sohn über Jahre nicht sehen können. Die von ihm angerufenen deutschen Gerichte hatten Treffen zwischen Vater und Sohn mit der Begründung abgelehnt, das Verhältnis zwischen den Eltern sei für Besuche zu schlecht. Für die Straßburger Richter wurde damit das Recht des Vaters auf Familienleben verletzt. "Es scheint ein ungeschriebenes Gesetz in Deutschland zu sein, dass derjenige vor Gericht gewinnt, der sich am meisten gegen die Rechte der Kinder stellt", klagt der Amerikaner Gebhard. Hervé Chapelliere sollte mit seinem in Deutschland lebenden Sohn Samuel, so hatten es deutsche Familienrichter entschieden, an einem Wochenende pro Monat zusammen sein können. Zweimal reiste der französische Psychotherapeut aus Paris an und traf sein Kind. Vor dem dritten Besuch kam dann ein Brief seiner ehemaligen Lebensgefährtin, dass es leider nicht ginge. Inzwischen, sagt Chapelliere, habe er seinen Sohn seit vier Jahren nicht mehr gesehen und wisse nicht einmal mehr, wo er wohne. Auch für Michael Hickman hat der Kleinkrieg um Besuchsrechte gravierende Folgen. Rund 15 Stunden muss der Südafrikaner von Durban nach Deutschland fliegen, um seine Söhne Sebastian und Richard in die Arme schließen zu können. Dennoch hat nur die Hälfte der geplanten Treffen auch wirklich geklappt. "Ich habe kein Recht, meine Kinder zu sehen, nur weil meine Frau Nein sagt", erklärt Hickman verbittert. "Das hier ist kein Rechtsstaat."